Maschinenkosten, Fixkosten, Gewinnbesteuerung, Steuervergünstigungen … Die mit der Landwirtschaft verbundenen Ausgaben sind vielfältig, denn in der Agrarwirtschaft geht es eben auch um Wirtschaft, was Finanzübersichten und Kostenberechnungen beinhaltet. Die Kosten in der Landwirtschaft werden im Allgemeinen in drei Kategorien eingeteilt: Betriebskosten, spezifische Betriebsmittelkosten und allgemeine Betriebsmittelkosten. Zur besseren Übersicht hier eine Darstellung der unterschiedlichen Kosten der Landwirtschaft.
Kosten in der Landwirtschaft: 1. Sozialabgaben für Landwirte
Zu den Kosten, die auf einem landwirtschaftlichen Betrieb lasten, gehört vor allem die Gewinnbesteuerung, der alle deutschen Betriebe unterliegen. Hier greift gewöhnlicherweise der normale Steuersatz nach dem Einkommensteuergesetz.
Besteuerung landwirtschaftlicher Gewinne
Nach § 13 Abs. 1 EStG zählen vor allem Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der natürlichen Kräfte des Bodens gewinnen (als Boden gelten auch Substrate und Wasser), sowie der Tierzucht und Tierhaltung bis zu bestimmten Obergrenzen, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
Grundsätzlich besteht in der deutschen Landwirtschaft ein Freibetrag von 900 € pro Jahr, solange die Summe aller Einkünfte nicht höher, als 30.700 € ist. Dabei werden diese Beträge für Eheleute verdoppelt. Im Jahr 2021 haben ca. 60% der landwirtschaftlichen Betriebe ihre Steuern nach Pauschalisierung bezahlt. Diese Pauschale Umsatzsteuer kann von Betrieben mit einem Jahresumsatz von bis zu 600.000 € genutzt werden. Seit 2022 liegt der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz in dieser Kategorie bei 9,5%, nachdem er von 10,7% abgesenkt wurde. Für die anderen 40 % der landwirtschaftlichen Betriebe, die nicht pauschalisiert sind, gilt die Regelbesteuerung.
In jedem Fall lohn es sich eine Buchführung zu haben, in der die Bilanzen und Ergebnisse der Tätigkeiten aufgeführt sind. Des Weiteren sind auch ein Grundbuch, Kopien aller relevanten Rechnungen und Belege, sowie die Buchungsbelege gemäß des „Plans der Allgemeinen Landwirtschaftlichen Buchführung“ essenziell.
Besteuerung von Industrie- und Handelsgewinnen
Bestimmte Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben führen zur Erbringung von Leistungen außerhalb der Landwirtschaft. So fallen Gewinne durch die Vermietung von Gästezimmern, das Camping oder die Verpflegung auf der Grundlage von Produkten des Bauernhofs, in die Kategorie „Einkünften aus Handel und Gewerbe“. Es gibt dann zwei mögliche Steuersysteme: die Gewinnermittlung für Kleinbetriebe und die echte Gewinnermittlung.
Kosten in der Landwirtschaft: 2. Betriebskosten oder landwirtschaftliche Fixkosten
Unabhängig von der Art seiner Produktion unterliegt das Unternehmen weiterhin bestimmten festen Kosten, die in drei Kategorien unterteilt sind: Kosten für spezifische Betriebsmittel, allgemeine Betriebsmittel und diverse Betriebsmittel.
Spezifische Betriebsmittelkosten
Spezifische Betriebsmittelkosten, auch direkte Betriebsmittelkosten genannt, umfassen alle für die Produktion notwendigen Ausrüstungskosten und Facharbeiter. Diese Kosten können in der Landwirtschaft unterschiedliche Formen annehmen. Zum Beispiel Kosten für den Kauf und Unterhalt einer Anpflanzung auf einer neuen fruchtbaren Anbaufläche (Wald, Obstbäume, Weinreben usw.), Anschaffungs-, Wartungs-, Reparaturkosten und Versicherung von Maschinen wie Mähdrescher oder eines Melkroboters. Auch die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur eines neuen Getreidesilos oder eines Hühnerstalls, die dauerhafte Anmietung spezifischer Geräte und Gehälter der fest angestellten Fachkräfte zählen dazu. Die Lasten spezifischer Betriebsmittelkosten sind vollständig mit der ausgeübten Tätigkeit verbunden, sie entstehen und verschwinden mit ihr. Sie bleiben jedoch ziemlich konstant, unabhängig von der Produktivität des Betriebs.
Allgemeine Betriebsmittelkosten
Allgemeine Betriebsmittelkosten ändern sich im Gegensatz zu spezifischen Betriebsmittelkosten nicht mit der Aktivität. Sie gehören zu den festen Ausgaben und umfassen in der Agrarwirtschaft beispielsweise Mieten, Versicherungen, aber auch Abgaben für gemeinschaftlich genutzte Großgeräte (Wartung, Reparaturen etc.), die Kosten für die Nutzung des Grundstücks (Miete, Grundsteuer etc.), Nebenkosten Landerschließung (Entwässerung, Rodung, Bewässerung usw.), Kosten für die Nutzung von Traktionsausrüstung (Kraftstoff, Reparaturen, Schmiermittel usw.). Es handelt sich dabei oft um hohe Fixkosten, welche zum Teil steuerlich abgesetzt werden können.
Diverse Betriebsmittelkosten
Diverse Betriebsmittelkosten sind alle Kosten in der Landwirtschaft, die als Nebenkosten betrachtet werden können. Zu den diversen Betriebsmitteln zählen beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit Fahrten im Dienstfahrzeug, also der Preis für Benzin, Versicherungen, Wartung, aber auch allgemeine Dienstleistungen wie Gas, Wasser und Strom. Diese Kostenkategorie umfasst auch Ausgaben für die Verwaltung, die vom Kauf von Briefmarken und Papieren bis hin zu Telefontarifen einschließlich der erforderlichen EDV-Ausstattung reichen. Finanz- und Berufskosten zählen auch zu diversen Betriebsmittelkosten: Zinsen für ein Bankdarlehen, Gewerkschaftsbeiträge, oder Registrierungen bei bestimmten Vereinen. Auch wenn diese Kosten ziemlich hoch erscheinen mögen, führen einige zu einem sofortigen Steuerabzug.
Kosten in der Landwirtschaft: 3. Abzugsfähige landwirtschaftliche Betriebs- und Betriebsmittelkosten
Bestimmte Betriebsausgaben eines landwirtschaftlichen Betriebs können unter Umständen zu einem Steuerabzug führen. Dies sind alle direkt mit der Tätigkeit verbundenen Kosten, beispielsweise der Kauf von Düngemitteln, Nahrungsmitteln, Ernte- und Arbeitskosten, steuerähnliche Abgaben usw. Ihre Höhe hängt insbesondere von der Größe des landwirtschaftlichen Betriebs und der durch die Tätigkeit erzeugten Menge ab.
Lohnkosten
Unter den abzugsfähigen landwirtschaftlichen Ausgaben finden wir insbesondere die an die Angestellten des landwirtschaftlichen Betriebs gezahlten Zulagen. Um abzugsfähig zu bleiben, müssen die Löhne, Zulagen und Gehälter, die an nicht leitende Angestellte des Unternehmens gezahlt werden, deklariert werden und eine Verringerung des Nettovermögens bewirken. Diese Personalkosten muss der Betreiber z.B. durch Gehaltsabrechnungen oder Gehaltsbücher belegen können, um einen Abzug geltend machen zu können.
Absetzbare Arbeits- und Wartungskosten
Andererseits können auch Zinsen für Darlehen, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen wurden, steuerlich abgesetzt werden. Dazu muss der Betrag für die Bedürfnisse des Betriebs geliehen worden sein: ständige Verbesserungsarbeiten, Kauf von Spezialausrüstung usw. Das betreffende Grundstück und die betreffenden Verbesserungen müssen Teil des vom Betrieb deklarierten Vermögens sein.
Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Wartungs- oder Betriebsarbeiten sind auch für Landwirte vom Ergebnis absetzbar. Darin enthalten sind zum Beispiel Entwässerungskosten. Ebenso können Aufwendungen für abnutzbare Güter von geringem Wert bei gewinnberechtigten Landwirten von der Realsteuer abgesetzt werden. Beispiele hier sind kleine Handwerkszeuge wie Hämmer oder Zangen sowie Geräte und Möbel mit einem Wert von weniger als 500€.
Abzugsfähige Maschinenkosten
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, in neue und effizientere Geräte zu investieren. Produkte mit hohem Mehrwert, qualitativ hochwertiger als andere, erfordern oft den Einsatz von Spezialausrüstung. So kann beispielsweise der Kauf eines neuen Traktors insgesamt steuermindernd behandelt werden, wenn der Betreiber ein positives Einkommen erwirtschaftet. Eingerechnet in die jährlichen Betriebskosten kann sich diese Investition über mehrere Jahre verteilen (i.d.R 3 bis 7 Jahre).
In diesem Fall fallen die angegebenen Jahresbeiträge deutlich höher aus und senken automatisch die Beitragshöhe. Dieser Vorgang kann sich jedoch auf die zukünftige Rentenhöhe des Käufers auswirken. Darüber hinaus wird geschätzt, dass etwa die Hälfte der Kosten der landwirtschaftlichen Mechanisierung den Wartungskosten des Traktors und dem Kraftstoff entsprechen. Diese Investition muss daher langfristig eine bessere Rendite und eine gute Rentabilität garantieren, denn selbst wenn sie abzugsfähig bleibt, kann sie bei Überdimensionierung sehr teuer werden.
Wie Sie sehen ist die Kostenberechnung ein essentieller Teil der Agrarwirtschaft. Es gibt zahlreiche verschiedene Kosten in der Landwirtschaft, daher ist es unablässig eine Finanzübersicht zu führen, um zu wissen wo sein Geld bleibt und wo es herkommt.